Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Unsere AGB's

Stand: 17.6.2026

§1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Gelato Zupply LLC, Limited Liability Company nach dem Recht des US-Bundesstaates Wyoming, Geschäftsadresse 30 N Gould St Ste N, Sheridan, WY 82801, USA, vertreten durch Marvin Schneider (nachfolgend „Flow8"), und dem Kunden.

(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

§2 Vertragsgegenstand

(1) Flow8 erbringt Dienstleistungen im Bereich Prozessautomatisierung, Workflow-Entwicklung, KI-gestützte Automatisierungen sowie damit verbundene Beratungsleistungen.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

§3 Vertragsschluss

(1) Angebote von Flow8 sind freibleibend.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot in Textform (z.B. per E-Mail) annimmt oder Flow8 mit der Ausführung beginnt.

§4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle zur Umsetzung erforderlichen Informationen, Zugänge, Konten und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2) Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zulasten von Flow8. Hierdurch entstehende Mehraufwände können gesondert berechnet werden.

§5 Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot.

(2) Alle Preise verstehen sich netto. Da Flow8 ein nicht im Inland ansässiges Unternehmen ist und sich die Leistungen ausschließlich an Unternehmer richten, schuldet bei grenzüberschreitenden Leistungen der Leistungsempfänger eine etwaige Umsatzsteuer im Wege des Reverse-Charge-Verfahrens (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, § 13b UStG).

(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

§6 Laufzeit & Kündigung

(1) Einmalige Projektleistungen enden mit Abnahme bzw. vollständiger Erbringung.

(2) Wiederkehrende Leistungen (z.B. monatliche Wartung, Support, Betrieb) werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§7 Nutzungsrechte

(1) Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Workflows.

(2) Die Weitergabe, Unterlizenzierung oder der Verkauf an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Flow8.

§8 Datenschutz & Auftragsverarbeitung

(1) Soweit Flow8 im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

(2) Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der von ihm bereitgestellten Daten verantwortlich.

§9 Haftung

(1) Flow8 haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.

(4) Flow8 schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

§9 Gewährleistung & Drittanbieter

(1) Technische Änderungen, Ausfälle oder Einstellungen von Drittanbieterdiensten (z.B. APIs, Plattformen, Tools) liegen außerhalb des Einflussbereichs von Flow8 und stellen keinen Mangel der Leistung von Flow8 dar.

(2) Flow8 bietet bei wesentlichen Änderungen solcher Dienste angemessene Anpassungen an; diese können gesondert vergütet werden.

§10 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlich bekannten Informationen. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

§11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist - soweit gesetzlich zulässig - [konkreter deutscher Gerichtsort, z.B. eine Stadt einsetzen].

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.