Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Unsere AGB's
Stand: 08.2.2026
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Flow8
GELATO.ZUPPLY LIMITED LIABILITY COMPANY
Limited Liability Company (LLC), gegründet in Wyoming.
Geschäftsadresse: 30 N Gould St Ste N, Sheridan, WY 82801 USA
Vertreten durch: Marvin Schneider
und dem Kunden.
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Flow8 erbringt Dienstleistungen im Bereich Prozessautomatisierung, Workflow-Entwicklung, AI-gestützte Automationen sowie damit verbundene Beratungsleistungen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
§3 Vertragsschluss
(1) Angebote von Flow8 sind freibleibend.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot schriftlich oder elektronisch annimmt.
§4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle zur Umsetzung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten von Flow8.
§5 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen fällig.
§6 Nutzungsrechte
(1) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Workflows.
(2) Weitergabe oder Verkauf an Dritte bedarf der Zustimmung von Flow8.
§7 Haftung
(1) Flow8 haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Keine Haftung für entgangenen Gewinn oder Datenverluste, sofern nicht vorsätzlich verursacht.
§8 Gewährleistung
(1) Flow8 schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(2) Technische Änderungen durch Drittanbieter (APIs, Tools) liegen außerhalb des Einflussbereichs von Flow8.
§9 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlichen Informationen.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist - soweit gesetzlich zulässig - der Sitz des Auftragnehmers in Deutschland.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.